Rotes Wechselkennzeichen für KFZ-Betriebe

Rotes Wechselkennzeichen für KFZ-Betriebe

Rote Nummernschilder sind Kennzeichen, bei denen die Ziffern und Buchstaben in rot geprägt sind. Es besteht aus dem Kürzel für die Zulassungsstelle, gefolgt von einer Nummer, die entweder mit "06" oder "07" beginnt. In Deutschland existieren zur Zeit zwei unterschiedliche Arten von roten Nummernschildern:

  1. Wechselkennzeichen für KFZ-Betriebe und Händler
    Bei den Wechselkennzeichen für KFZ-Betriebe und Händler beginnt die Ziffernfolge mit "06". Diese Kennzeichen werden nur an Gewerbetreibende ausgegeben und sind im Gegensatz zum privaten Kurzzeitkennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Allerdings gilt auch für die roten Kennzeichen die Einschränkung, dass diese nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten genutzt werden dürfen.
    Zur Anmeldung eines roten Kennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Finanzamt)
    • Stellplatznachweis (z.B Eigentumsnachweis einer Garage)
  2. Weitere Informationen zu den Unterlagen erhalten sie in unserer Rubrik: KFZ-Formalitäten.

  3. Oldtimer-Kennzeichen
    Im Gegensatz zu den roten Händlerkennzeichen beginnt die Ziffernfolge der roten Oldtimerkennzeichen mit "07". Ein rotes Oldtimerkennzeichen kann nur für Fahrzeuge ausgegeben werden, die mindestens 30 Jahre alt sind. Oldtimer-Gutachten werden von amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt.
  4. Alle weiteren Informationen zur Zulassung eines Oldtimers erhalten Sie in unserem Artikel: Zulassung eines Oldtimers
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