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- Lassen Sie sich Ihr Kennzeichen durch uns liefern und bringen diese zur Zulassungsstelle mit
- Vereinbaren Sie im Anschluss idealerweise einen Termin an der Behörde
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen bestmöglich, indem Sie persönliche Kontakte zu Dritten verhindern.
Nutzen Sie hier ebenfalls die kontaktlose Beantragung einer Versicherung (EVB-Nr.) für die Zulassung Ihres KFZ.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kfz-Zulassungsstelle Nebenstelle Langen
Adresse
KFZ-Zulassungsstelle
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvergabe
Kontakt zum Amt
Tel: (06103) 203-770
Fax: (06103) 203-712
E-Mail: buergerbuero@langen.de
nachdem ich am 2.10. erfolglos versucht hatte, in Dietzenbach ein Fahrzeug zuzulassen, bin ich nach dem Feiertag nach Langen gegangen. Die Wartezeit betrug 2 Stunden, 15min. Besetzt waren 2 Schalter. Insgesamt gibt es 10 Plätze, einige waren vom Sozialamt besetzt, aber man hätte locker 1 weiteren Schalter besetzen können, um dem, auch behördlich bekannten, Chaos am Montag in Dietzenbach Rechnung zu tragen. Ich halte die Wartezeit für nicht akzeptabel, es wurde für den Feiertag keine Vorsorge getroffen. Das kostenpflichtig reservierte Kennzeichen war dann doch schon vergeben. Die Ausrede, es gäbe ja angekündigtermaßen keine Garantie, lasse ich nicht gelten. Man darf für nichts Geld verlangen, was man nicht auch liefern kann, und aus einer Datenbank ein Kennzeichen herauszusuchen ist heute banal, zumal das fragliche schon seit 4 Jahren belegt sein soll. Die freundliche Mitarbeiterin sagte mir, die Schuld läge bei Dietzenbach, aber hier ist Langen dann leider mitgefangen und mitgehangen, in Punkto Wartezeit kriegen sie es ja auch nicht auf die Reihe. Die Behörden haben doch ein Zulassungsmonopol. Dieses Monopol auszunutzen, um den Bürger hemmungslos vor die Wand laufen zu lassen, halte ich für verfassungswidrig. Der Staat verletzt hier eindeutig seine Fürsorgepflicht.
Dienstag, 06.03.2018 1. Fahrt zur Zulassungsstelle (25 km): Die unfreundliche Mitarbeiterin an der Rezeption weist mich zurück. Begründung: Bei uns ist einer krank geworden und wir haben daher heute morgen früher geschlossen wegen Überlastung! (10 Uhr) 2. Fahrt (25 km): Wartezeit: 13:40 bis 16:00 Uhr. Endlich mit allen vollständigen Unterlagen eine Audienz bei einer weiteren unfreundlichen Mitarbeiterin. Es ging um die Zulassung eines neuen Leichtkraftrades (125ccm). Hersteller Suzuki. Man wies mich abermals ab mit dem Hinweis, es handele sich um einen ausländischen Hersteller und da müsste bei der Zulassung das Fahrzeug vorgefahren werden, um die Fahrzeugnummer zu checken. Unverrichteter Dinge verließ ich zum zweiten Mal die Zulassungsstelle. Zurück beim Suzuki-Händler habe ich dessen Zulassungsdienst beauftragt, das Fahrrzeug zuzulassen. Nach dessen Auskunft ist der Landkreis Offenbach der einzige, der solche und auch noch andere Schwierigkeiten macht. Bei den Zulassungsdiensten traut man sich dieses schikanöse Verhalten nicht. Bei normalen Bürgern umso dreister. Werde dem Landrat Quilling, dessen CDU im Bund einen auf Digitalisierung und transparente Verwaltung macht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle zuleiten.
Zuständigkeit der Nebenstelle Langen: Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hessen, Hainburg, Hessen, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Offenbach am Main, Rodgau, Rödermark, Seligenstadt, Hessen
vor 4 Jahren, 5 Monaten, 24 Tagen, 18 Stunden und 30 Minuten
Eine Zulassung im Auftrag kann hier von Privat entgegen geltendem Bundespersonalausweisgesetz nur mit dem Original Personalausweis eines Vollmachtgebers durchgeführt werden. Obwohl nicht mehr verlangt werden kann, dass ein Ausweisinhaber diesen aus der Hand gibt. Keine Ausnahme. Schikane, Willkür und Rechtsbeugung.