Online-Zulassung Kressbronn am Bodensee (eVB)
Die Online-Zulassung
Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.
Die VB-PIN
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
- Für das Erstfahrzeug,
- Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krad
- Wohnwagen oder Wohnmobil
- Lieferwagen
- Anhänger
- Gabelstapler über 20km/h
- um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
- um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Friedrichshafen
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Zulassungsstelle Friedrichshafen
Zulassungsstelle Tettnang
KFZ- Zulassungsstelle
Schützenstraße 5
88069 Tettnang
Zulassungsstelle Tettnang
Zulassungsstelle Überlingen
KFZ- Zulassungsstelle
Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen
Zulassungsstelle Überlingen