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Zulassungsstellen: Öffnungszeiten am Jahresende verlängern

Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Das könnte viele Autokäufer auf den Plan rufen, noch schnell ein Auto zu kaufen und es bis Ende des Jahres zuzulassen. Zum Ende des Jahres droht aber aufgrund der bevorstehenden Weihnachtszeit eine vorzeitige Schließung der Zulassungsstellen. Der Landesverband Baden-Württemberg möchte mehr Verständnis für die Nöte des Kfz-Gewerbes schaffen.

Vorausgesetzt, die Senkung der Mehrwertsteuer endet wie geplant zum 31.12 dieses Jahres, werden viele Kunden versuchen, den Kauf eines neuen Fahrzeugs noch vor Jahresende abzuschließen, um vom reduzierten Mehrwertsteuersatz zu profitieren. In diesen Genuss kommt aber nur, wer seine Rechnung noch in 2020 begleicht. In der Regel geschieht das nach Zulassung des Fahrzeugs. Insofern wird auch der Tag der Zulassung zum Stichtag, der zeigt, ob der Steuervorteil noch greift oder nicht.

Schon seit Monaten gibt es in den Zulassungsstellen Engpässe. Um eine Zuspitzung der Situation zu vermeiden, hat der Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, Carsten Beuß, die Verantwortlichen in Städten und Gemeinden dazu aufgerufen, die Ämter vor allem am letzten vollen Werktag 2020, also am 30. Dezember, so lange wie möglich offen zu halten.

„Mit einer Charme-Offensive bei den Landratsämtern wollen wir zusammen mit unseren Innungen erreichen, dass die Zulassungsstellen zwischen den Jahren und vor allem am 30. Dezember möglichst lange geöffnet bleiben“, sagte er und setzt dabei auf Verständnis.

In den nächsten Tagen werden sich die Innungen direkt an Landräte, Stadtoberhäupter und Oberbürgermeister wenden, um deren Aufmerksamkeit sowohl auf den Bezug zur Mehrwertsteuersenkung als auch auf die Situation des Kfz-Handels zu richten.

Forderung: Langer 30. Dezember

„Dafür ist die Zulassung Voraussetzung. Deshalb kann es zu Streitigkeiten zwischen Händlern und ihren Kunden führen, wenn der Kunde einen solchen, durch geschlossene Zulassungsstellen verursachten Preisnachteil nicht tragen will. Wir setzen daher auf den langen 30. Dezember, weil Öffnungen am 31. Dezember auf personalrechtliche Vorschriften stoßen, die das eher unmöglich machen“, erklärt Beuß weiter. Er zeige sich optimistisch, dass der Wunsch der Innungen offenes Gehör fände.

Zudem gab er nochmals einen Hinweis auf die Bedeutung für den Autohandel: „Für den Handel sind lange Wartezeiten generell mit hohen Kostenbelastungen verbunden. Verkaufte Fahrzeuge müssen durch den Händler zwischenfinanziert werden. Je nach Preis und Anzahl der Fahrzeuge stellt das für die betroffenen Autohäuser eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Dazu kommt, dass auch an Umsatzzahlen gebundene Händlervergütungen datumsabhängig sind. Verzögerungen bei der Zulassung speziell zum Jahresende können hier zu massiven finanziellen Einbußen für das ohnehin schon Corona-belastete Geschäftsergebnis 2020 führen.“

Positive Beispiele gibt es bereits

Bundesweit werde diese Position zudem auch von der IG Metall und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeugewerbe (ZDK) in einer gemeinsamen Aktion vertreten. „Die Zulassungsstellen nehmen eine Schlüsselstellung ein, wenn es darum geht, in den nächsten Wochen das wirtschaftliche Überleben der Autohäuser und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern“, so Beuß.

Laut Ergebnis einer Umfrage des ZDK, bezogen auf die Zufriedenheit der Kfz-Betriebe hinsichtlich der Abläufe in den Zulassungsstellen unter Corona-Bedingungen, wurden die Zulassungsstellen in Baden-Württemberg mit der Note 3,1 bewertet. „Das heißt, es gibt Zulassungsstellen, die stark verbesserungsbedürftig sind, und solche, die alles perfekt im Griff haben. Jetzt kommt es darauf an, im Interesse aller Autokäuferinnen und -käufer und unserer Betriebe überall am gleichen Strang zu ziehen.“

 

Quelle: https://www.kfz-betrieb.vogel.de

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