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Schnee + Eis: Verwarnung, wenn Parkausweis nicht sichtbar ist?

Jedem Autofahrer ist klar, dass bei Eis und Schnee vor Fahrbeginn die Scheiben freigekratzt werden müssen. Doch was gilt, wenn das Auto morgens gar nicht weggefahren wird, aber der Anwohnerausweis hinter der Scheibe nicht mehr sichtbar ist?

Lästiges Eiskratzen nach kalten Winternächten ist nicht nur nervig; es kostet auch jede Menge Zeit. Doch es muss sein, um freie Sicht zu haben und sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Apropos Sicht: Muss ein Autofahrer mit einem Bußgeld rechnen, wenn die Scheiben seines Fahrzeug am nächsten Morgen zugefroren sind und sein Anwohnerausweis nicht mehr lesbar ist?

Berechtigungsscheine wie ein Anwohnerparkausweis, aber auch Parkscheiben und -scheine müssen im Fahrzeug so platziert werden, dass sie von außen „gut lesbar“ sind. Ist das nicht der Fall, können, abhängig vom Standort, Verwarngelder von bis zu 30 Euro verhängt werden.

Karsten Raspe vom TÜV Thüringen kann die Autofahrer aber beruhigen, denn im Winter hat niemand unerwarteten Ärger zu befürchten. „Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt: Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen."

Verschneite Verkehrszeichen behalten in der Regel ihre Gültigkeit

Im Gegensatz zur zugeschneiten Frontscheibe bleiben schneebedeckte Verkehrszeichen trotzdem gültig. Die Rechtsprechung setzt voraus, dass die Bedeutung der Schilder zumindest von den Anwohnern erkannt wird. Insofern müssen sie sich auch bei Eis und Schnee an entsprechende Beschränkungen halten.

Aber auch für ortsunkundige Autofahrer sind verdeckte Schilder keine Ausrede, wenn auch von einer Bestrafung in Einzelfällen abgesehen werden kann. Viele Verkehrszeichen sind aufgrund ihrer besonderen Form auch verschneit eindeutig zu erkennen: „Die wichtigsten Schilder sind so gestaltet, dass sie bei jedem Wetter gut erkennbar sind: Beim achteckigen Stoppschild oder dem Vorfahrtsschild gilt das Wetter daher nie als Ausrede", so Raspe in Erinnerung an die Straßenverkehrsordnung.(dpa)

Quelle: www.augsburger-allgemeine.de

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