Magazin

Parklicht: Wann es eingeschaltet werden muss

Bei vielen Autofahrern kommt Verunsicherung auf, wenn sie ihren Wagen am Rande einer Straße abstellen, die nur vage oder gar nicht beleuchtet ist oder an der die Laternen im Laufe der Nacht abgeschaltet werden. Das ist an einem roten Laternenring mit weißem schmalem Rand (Verkehrszeichen 394) zu erkennen.

Wer sein Auto an einem dunklen unbeleuchteten Straßenrand abstellen muss, hat nicht selten die Befürchtung, dass das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden könnte. Zudem sind sie oft nicht im Bilde, ob sie ihr Auto dort überhaupt abstellen dürfen, und wenn ja, was in dieser Situation zu beachten ist. Deshalb ist über die Straßenverkehrsordnung geregelt, wo Sie wann und wie Ihr Fahrzeug beleuchten müssen, um nicht gegen die StVO zu verstoßen.

Parklicht oder Standlicht - wann ist was richtig?

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist in solchen Situationen gemäß Straßenverkehrsordnung das Parklicht anzuschalten, so die Erklärung der Expertenorganisation Dekra. Andernfalls könne das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen und in einen Unfall verwickelt werden. Dann ist es durchaus möglich, dass den Halter des abgestellten Fahrzeugs eine Teilschuld trifft.

Ist der Zündschlüssel abgezogen, lässt die Einstellung des Parklichts je einen Scheinwerfer und ein Rücklicht dem Bedarf entsprechend links oder rechts am Fahrzeug bei verminderter Leistung leuchten. Die Beleuchtung ist immer an der zur Fahrbahn hingewandten Seite einzuschalten. Bei vielen Fahrzeugen wird das Parklicht mit dem nach links oder rechts geschalteten Blinkhebel aktiviert. Wie das bei Ihrem Fahrzeug funktioniert, ist der Betriebsanleitung zu entnehmen.

Will ein Autofahrer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft seinen Wagen in einem unbeleuchteten Bereich abstellen, ist immer das Standlicht einzuschalten; dann brennen beide Scheinwerfer und beide Rückleuchten. In diesem Fall ist das Parklicht nicht ausreichend.

Quelle: www.augsburger-allgemeine.de

Ihr Name (oder Pseudonym)