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Lockdown Coronavirus: Welche Regeln beim Autofahren jetzt wieder gelten

Die zweite Welle im Zuge der Coronavirus-Pandemie hat die Infektionszahlen wieder ansteigen lassen. Infolgedessen startet Deutschland am 2. November für vier Wochen in den zweiten Lockdown. Doch welche Regeln gelten für Autofahrer?

Über den Sommer hinweg hatte Deutschland das Coronavirus recht gut unter Kontrolle. Doch nun schnellen die Infektionszahlen wieder in die Höhe. Ab dem heutigen Montag (2.11.20) startet Deutschland in den zweiten Lockdown. Das bedeutet, dass nun wieder verschärfte Regelungen greifen, und zwar auch hinsichtlich Abstand und Hygiene. Das gilt nicht nur für Bus und Bahn, sondern auch im Auto, da viele Menschen das eigene Auto öffentlichen Verkehrsmitteln vorziehen, um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten. Werden andere Personen mit dem eigenen Fahrzeug mitgenommen, müssen nachfolgende Regeln beachtet werden:

Wie viele Menschen darf ich im eigenen Auto mitnehmen?

Im alltäglichen Leben müssen wir die allgemein gültigen Regelungen unter anderem auch an Tankstellen, Rastplätzen und in Werkstätten einhalten, so etwa den Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen. Der lässt sich im Auto jedoch nicht umsetzen. Deshalb spricht der ADAC die Empfehlung aus, Autofahrten mit Personen außerhalb der eigenen Familie bzw. des eigenen Hausstands so weit wie möglich zu reduzieren. Ist eine Mitnahme nicht zu vermeiden, sollten alle Insassen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem gilt: Nur Personen desselben oder eines weiteren Haushalts dürfen im selben Auto fahren.

Ist der Mundschutz im Auto verpflichtend?

In Deutschland gilt seit 27. April 2020 die Maskenpflicht. In Supermärkten, anderen Geschäften, in Arztpraxen und öffentlichen Verkehrsmitteln - und nun auch in belebten Fußgängerzonen - muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Regelung gilt für das Privatfahrzeug nicht. Trotzdem ist es jedem einzelnen freigestellt, auch im eigenen Auto eine Maske zu tragen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Gesichtszüge im Wesentlichen zu erkennen sind. Herkömmliche Masken erfüllen diese Forderung. Größere Varianten wie beispielsweise Tücher können diese Bedingung möglicherweise nicht erfüllen. Dann könnte sogar ein Bußgeld von etwa 60 Euro drohen.

Fahrten innerhalb Deutschlands erlaubt?

Innerhalb und auch außerhalb Deutschlands sind Fahrten mit dem Auto grundsätzlich zulässig. Allerdings sind deutschlandweit Fahrten in andere Bundesländer nur noch eingeschränkt möglich. Wer aus einem Corona-Hotspot kommt, muss eventuell in Quarantäne, wenn nicht ein negativer Corona-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als zwei Tage ist. Für Reisen ins Ausland gilt, sich über die dort geltenden Regelungen zu informieren. Derzeit wird von touristischen Reisen grundsätzlich abgeraten.

Quelle: www.ruhr24.de / ADAC

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