Kläger gegen MPU-Ergebnis meist chancenlos

Kläger gegen MPU-Ergebnis meist chancenlos

Wer das Ergebnis einer negativ bewerteten MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anfechten möchte, hat - wenn man den Experten glauben darf - dabei wenig Chancen auf Erfolg.

ADAC-Jurist Jost Kärger erklärt das gegenüber der Süddeutschen Zeitung so: „Betroffene Fahrer können klagen, wenn sie mit der Dienstleistung der MPU-Prüfstelle als Vertragspartner unzufrieden sind - so wie man gegen Handwerker vorgehen kann, die schlampig gearbeitet haben.“

Kärger gibt allerdings zu bedenken, dass es äußerst schwierig sei, ein Prüfungsergebnis anzufechten. Der Kläger müsse nachweisen, dass es aufgrund einer Fehleinschätzung seines psychischen und körperlichen Zustandes durch den Anbieter und nicht nur ihn selbst zu der negativen Beurteilung gekommen sei. Hierzu müsse der Kläger Beweise vorlegen, beispielseise eine Ton- oder Videoaufnahme, die während des Prüfungsgespräches mit dem Psychologen aufgenommen wurde. Laut aktueller Rechtslage habe ein MPU-Teilnehmer auf Aufzeichnungen dieser Art aber keinen Anspruch. Kärger empfiehlt jedoch:

„Einige Prüfstellen bieten das freiwillig an, danach sollte man vor der Anmeldung fragen.“

Und noch etwas sollte dem Kläger bewusst sein. Er kann nur gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde vorgehen, die aufgrund des negativen MPU-Ergebnisses den Führerschein nicht wieder aushändigen will. Gegen die Anordnung der MPU kann er sich nicht wehren – auch nicht vor Gericht.

Die MPU sorgt immer wieder für Zündstoff, da sie nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Das nimmt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) nun wohl zum Anlass, die MPU transparenter zu machen. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge will er in diesem Herbst hierzu eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit der Reform der MPU befassen soll. Bis die Reform steht, soll die Bundesanstalt für Straßenwesen schärfere Kontrollen der Prüfungsabläufe vornehmen. Weiterhinn sollen Stichproben bei den Gutachten Klarheit bringen, ob während der Prüfung unzulässige Fragen und Methoden angewandt wurden. Darüberhinaus plant Ramsauer die Einrichtung eines Internetportals. Hier können sich MPU-Teilnehmer über in ihren Augen unzulässige Prüfungsergebnisse beschweren.

In diesem Zusammenhang gibt ADAC-Jurist Kärger noch einen wichtigen Tipp: Lassen Sie sich das MPU-Ergebnis von der Prüfstelle unbedingt nach Hause schicken, denn:

„So erfährt die Fahrerlaubnisbehörde nicht, warum ein Teilnehmer nicht bestanden hat“.

Kommen im Nachhinein noch andere Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Verkehrsteilnehmers auf, könnte das ein Nachteil sein. Möchte sich ein erfolgloser MPU-Teilnehmer bei einer anderen Stelle einer Prüfung unterziehen, muss die Führerscheinbehörde erst die Akte zurückerhalten und der neuen Prüfstelle übermitteln. Hier gibt Kärger zu bedenken:

„Dabei geht Zeit verloren, in der weiter auf den Führerschein verzichtet werden muss.“ Im ungünstigsten Fall läuft die Frist für den Nachweis einer positiven MPU ab, die verhindert, dass die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird - mal davon abgesehen, dass MPU-Widerholungen eine teure Angelegenheit werden können. Pro Prüfung können laut Kärger zwischen 350 und 750 Euro fällig werden. Die Höhe der Gebühr hängt von der Schwere des Vergehens ab.

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