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Ist bei Fahrerflucht die Fahrerlaubnis immer weg?

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr. Daher muss ein Autofahrer auch damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren, wenn er Fahrerflucht begeht. Allerdings gibt es Ausnahmen wie etwa die Höhe des entstandenen Schadens.

Wer sich nach einem verschuldeten Crash vom Unfallort entfernt, riskiert den Verlust seines Führerscheins. Erweist sich der Schaden am gegnerischen Fahrzeug jedoch als verhältnismäßig gering und sind keine Personen zu Schaden gekommen, ist in der Regel kein Grund für einen Führerscheinentzug gegeben.

So wurde laut Hinweis der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) beim Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden (Az.: 5 Qs 58/18). Was war geschehen?

Beim Ausparken hat ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug ein neben ihm stehendes Auto beschädigt. Der Unfallverursacher bemerkte die Kollision und ging davon aus, dass er einen größeren Sachschaden verursacht hatte. Trotzdem habe er, so die Staatsanwaltschaft, ohne eine angemessene Wartezeit die Unfallstelle verlassen. Damit habe sich gezeigt, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet sei.

Schadenhöhe entscheidend

Das Gericht sah das jedoch anders. Es hielt den Mann für nicht dringend verdächtig, sich vom Unfallort unerlaubt entfernt zu haben, obwohl er wissen konnte oder sogar wusste, „dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden“ sei, wie im Strafgesetzbuch festgeschrieben.

Zeugenaussagen bestätigten zwar den dringenden Verdacht der Fahrerflucht. Allerdings sei durch den Crash kein bedeutender Schaden am gegnerischen Fahrzeug entstanden. Laut Gericht liegt dieser erst ab 2500 Euro vor. Der entstandene Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners belief sich hingegen auf 2114 Euro. Demzufolge musste der Mann seinen Führerschein nicht abgeben.

(dpa) Quelle: www.tlz.de

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