Fahrsicherheit im Herbst

Fahrsicherheit im Herbst

Im Herbst entstehen durch die besonderen Witterungsverhältnisse Gefahrensituationen, auf die Sie sich besser rechtzeitig einstellen sollten, um Unfälle zu vermeiden.

Bei Nebel verschlechtert sich die Sicht für den Autofahrer zunehmend. Daran müssen Sie Ihre Fahrweise unbedingt anpassen. Dies sieht auch der Gesetzgeber so. Deshalb bestimmt die StVO, dass bei einer Sichtweite von unter 50 Metern nur noch eine Geschwindigkeit von höchstens 50 km/h zulässig ist. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern sollten Sie zudem Ihre Nebelschlussleuchten benutzen, sofern Sie welche haben, da Sie so von herannahenden Fahrzeugen besser und früher erkannt werden. Über einer Sichtweite von 50 Metern ist die Benutzung jedoch nicht zulässig.

Durch die besonderen Umstände im Herbst werden leider auch die Straßen schnell zur Rutschpartie. Ihren Beitrag dazu leisten beispielsweise herabgefallenes, feuchtes Laub, Schmutz und Ackererde auf der Straße, die von Landmaschinen abfallen und einsetzender Regen. Spätestens, wenn die Temperaturen in Richtung Nullpunkt gehen, sollten Sie stets mit überfrierender Nässe rechnen. Besonders gefährdet sind Sie an folgenden Stellen:

  • Waldgebiete
  • auf zugigen Brücken
  • in weiten Senken und Tälern
  • ländliche Gegenden
  • grundsätzlich nachts
Dass die Geschwindigkeit bei Schnee und vor allem bei geschlossener Schneedecke stark reduziert werden sollte, dürfte sich von selbst verstehen.

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