Online-Zulassung Wernigerode (eVB)
Online–Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Was ist eine VB-PIN?
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?
- für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- für die Anmeldung eines Kraftrades
- für die Anmeldung eines Wohnmobils
- für die Anmeldung eines Wohnwagens
- für die Anmeldung eines LKWs
- für die Anmeldung eines Anhängers
- für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten
- Name und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
- unter Umständen den abweichenden Halter
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Wernigerode
KFZ-Zulassungsstelle
Dornbergsweg 39a
38855 Wernigerode
Führerscheinstelle
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Zulassungsstelle Wernigerode