Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Zulassungsstelle Rosenheim
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Westerndorferstraße 88
83022 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
Zulassungsstelle Bad Aibling
KFZ-Zulassungsstelle Bad Aibling wurde mit dem Landkreis Rosenheim zusammengelegt.
Verkehrszentrum Rosenheim
KFZ-Zulassungsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde
Äußere Oberaustraße 4
(im Rosenheimer Aicherpark)
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Bad Aibling
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn
Landratsamt Rosenheim
KFZ-Zulassung
Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg am Inn
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn