Online-Zulassung Waldshut-Tiengen (eVB)
Online–Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Was ist die VB-PIN?
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?
- für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- für die Anmeldung eines Kraftrades
- für die Anmeldung eines Wohnmobils
- für die Anmeldung eines Wohnwagens
- für die Anmeldung eines LKWs
- für die Anmeldung eines Anhängers
- für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
- Angaben von Namen und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
- eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)
Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Waldshut
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Alfred-Nobel-Straße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Zulassungsstelle Waldshut
Zulassungsstelle Bad Säckingen
KFZ-Zulassungsstelle
Am Buchrain 5
79713 Bad Säckingen
Zulassungsstelle Bad Säckingen