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Online-Zulassung Quakenbrück (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

VB-PIN, was ist das?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Gültigkeit einer eVB

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Osnabrück
KFZ- Zulassungsstelle Führerscheinstelle Natruper-Tor-Wall 2 49076 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück

Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)

Zulassungsstelle Bad Essen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Lindenstraße 41-43 49152 Bad Essen
Zulassungsstelle Bad Essen

Zulassungsstelle Bersenbrück
KFZ-Zulassungsstelle Bramscher Straße 70 49593 Bersenbrück
Zulassungsstelle Bersenbrück

Zulassungsstelle Bohmte
KfZ-Zulassungsstelle Bremer Straße 4 49163 Bohmte
Zulassungsstelle Bohmte

Zulassungsstelle Bramsche
KFZ- Zulassungsstelle Hasestraße 11 49565 Bramsche
Zulassungsstelle Bramsche

Zulassungsstelle Fürstenau
KFZ-Zulassungsstelle Schloßplatz 1 49584 Fürstenau
Zulassungsstelle Fürstenau

Zulassungsstelle Melle
KFZ-Zulassungsstelle Schürenkamp 16 49324 Melle
Zulassungsstelle Melle

Zulassungsstelle Wallenhorst
KFZ-Zulassungsstelle Rathausallee 1 49134 Wallenhorst
Zulassungsstelle Wallenhorst

Zulassungsstelle Georgsmarienhütte
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte
Zulassungsstelle Georgsmarienhütte

Zulassungsstelle Quakenbrück
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Markt 1 49610 Quakenbrück
Zulassungsstelle Quakenbrück