Online-Zulassung Osnabrück (eVB)
Die Online-Zulassung
Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.
Was ist die VB-PIN?
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?
- Für das Erstfahrzeug,
- Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krad
- Wohnwagen oder Wohnmobil
- Lieferwagen
- Anhänger
- Gabelstapler über 20km/h
- um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
- um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Osnabrück
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)
KFZ- Zulassungsstelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)
Zulassungsstelle Bad Essen
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Lindenstraße 41-43
49152 Bad Essen
Zulassungsstelle Bad Essen
Zulassungsstelle Bersenbrück
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Bramscher Straße 70
49593 Bersenbrück
Zulassungsstelle Bersenbrück
Zulassungsstelle Bohmte
KfZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Bremer Straße 4
49163 Bohmte
Zulassungsstelle Bohmte
Zulassungsstelle Bramsche
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Hasestraße 11
49565 Bramsche
Zulassungsstelle Bramsche
Zulassungsstelle Fürstenau
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Schloßplatz 1
49584 Fürstenau
Zulassungsstelle Fürstenau
Zulassungsstelle Georgsmarienhütte
KFZ- Zulassungsstelle
Oeseder Straße 79
49124 Georgsmarienhütte
Zulassungsstelle Georgsmarienhütte
Zulassungsstelle Melle
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Schürenkamp 16
49324 Melle
Zulassungsstelle Melle
Zulassungsstelle Quakenbrück
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Markt 1
49610 Quakenbrück
Zulassungsstelle Quakenbrück
Zulassungsstelle Wallenhorst
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Zulassungsstelle Wallenhorst