Zwangsstilllegung

Wurde das Fahrzeug entsiegelt, darf keine Fahrt mehr mit dem Kfz unternommen werden.

Die Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:

  • Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des Versicherungsschutzes
  • Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt
  • Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit
  • TÜV / AU abgelaufen
  • Fehlende Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Erwerber

Vor der Anordnung zur Zwangsstilllegung erhält der Fahrzeuginhaber im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer bzw. zur Beseitigung der Mängel o. ä. Die entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz ­haben Sie max. 3 Tage Zeit zur Behebung.

Bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst. Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Bei der Polizei wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Der Außendienst der Stadt entsiegelt vor Ort die Kennzeichenschilder und zieht den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Durch Amtshilfe kann die Stadt auch Kennzeichen von auswärtigen Fahrzeugen entsiegeln, wenn sie von einer anderen Ordnungsbehörde dazu aufgefordert wurde.

Ihre Zulassungsstelle beantwortet Ihnen gern weitere Fragen.

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Christine M.
Kann mir einer helfen???

Mir haben se gestern Nachmittag mein Auto vor der Haustür versiegelt. Mein Ex-Mann hat auch immer dafür bezahlt. Nur jetzt wohl nicht. Was soll ich denn jetzt machen? Ich brauche mein Auto doch...Bitte helfen sie mir. Gruß Christine