Wiederzulassung eines Fahrzeugs

­­­­­­­Artikel ­a­ls P­DF­-Checkliste zum Ausd­rucken:

­­Zur Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz für den bish­erigen Halter im ehemaligen Zulassungsbezirk müssen folgende Dokumente vorliegen:

 


 

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein (Zulassungsbes­cheinigung I) mit Stilllegungsvermerk

  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten

  • Nachweis (Abmeldebescheinigung oder Bericht der letzten Hauptuntersuchung) über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)

  • Nachweis der letzten Abgasuntersuchung

  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung

  • SEPA-Lastschrift Mandat

  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes

  • Kennzeichenschilder, falls noch vorhanden

Ein neuer Kennzeichenschildersatz ist möglich. Auf Wunsch ist auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens möglich.

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

 

Schlagwörter: zulassung

Ähnliche Artikel

Fragen / Kommentare / Meinungen

Teilen Sie Ihre Fragen, Kommentare oder Meinungen der Community mit und beteiligen Sie sich an der Diskussion.

Ihr Name (oder Pseudonym)
Bollis
Alles drin

Alle notwendigen infos gefunden, sehr gut. Hoffe jetzt klappt auch alles wenn ich morgen vor der Tür stehe.

Olli
Sehr hilfreich

Sehr übersichtlich und absolut hilfreich. Wer jetzt noch in der Zulassungsstelle steht und seine Unterlagen nicht komplett hat, ist selbst schuld, oder hat keinen Internetzugang...

No
Positiv.

Eine wirklich gelungene Seite. Hätte ich gar nicht für möglich gehalten. Bin positiv überrascht. Wenn alles bei der Zulassung so übersichtlich wäre, ......

Linde, Frank
Frage

Unser Sohn wird am 1.2.09 18 Jahre alt, ist die nächste WO in Urlaub. Können wir als Eltern in der Zeit ein Auto für ihn anmelden. Reicht die Kopie seines Personalausweises?. Was müssen wir noch mitbr. und beachten. Vielen Dank, mfG. F.Linde

Ansgar Sch.
Sehr detaiiert, super...

Finde die Seite sehr informativ, es steht alles drin,i was ich zur Wiederanmeldung meines PKW brauche. Echt gut auf eurer Seite gekommen zu sein. Klasse.

weitere Kommentare anzeigen...