Wiederzulassung eines Fahrzeugs
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Zur Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz für den bisherigen Halter im ehemaligen Zulassungsbezirk müssen folgende Dokumente vorliegen:
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Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
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Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) mit Stilllegungsvermerk
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Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
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Nachweis (Abmeldebescheinigung oder Bericht der letzten Hauptuntersuchung) über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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Nachweis der letzten Abgasuntersuchung
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Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
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SEPA-Lastschrift Mandat
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Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
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Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
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Kennzeichenschilder, falls noch vorhanden
Ein neuer Kennzeichenschildersatz ist möglich. Auf Wunsch ist auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens möglich.
Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.
Schlagwörter: zulassung
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vor 6 Jahren und 7 Monaten
Alle notwendigen infos gefunden, sehr gut. Hoffe jetzt klappt auch alles wenn ich morgen vor der Tür stehe.