Verkehrsvergehen im EU-Urlaubsland können teuer werden

Verkehrsvergehen im EU-Urlaubsland können teuer werden

Hierzulande weiß man um drohende Bußgelder, Fahrverbote, und Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg, Fahrverbote, wenn es um Verkehrsvergehen geht. Was viele aber nicht wissen ist, dass unsere Nachbarn oftmals schneller und auch mit drastischeren Strafen durchgreifen. Lesen Sie, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie im europäischen Ausland gegen Lichtpflicht oder Promillegrenzen verstoßen.

Die Regelungen und Vorschriften im Straßenverkehr gehen in den Ländern Europas ebenso weit auseinander wie die drohenden Bußgelder bei Verstößen bei Handynutzung am Steuer, Missachtung der Lichtpflicht oder der Überschreitung der Promillegrenzen. Nur in einem Punkt ist man sich europaweit einig. Promilleverstöße werden besonders streng bestraft - bis zu 10.000 Euro sind möglich!

Nachfolgend lesen Sie, welche Konsequenzen bei Verstößen im Straßenverkehr auf Europas Straßen drohen können:

Handynutzung am Steuer

Europaweit bekommt der Fahrer bei Nutzung des Handys Bußgelder aufgebrummt, die Höhe ist allerdings sehr unterschiedlich. Am heftigsten bitten die Niederländer Handysünder zu Kasse. 230 Euro werden fällig, wenn man sich erwischen lässt. In Lettland sind es lediglich 15 Euro. Tipp: Bußgelder gleich vorort zahlen, um sich zu Hause unnötigen Schriftverkehr und Ärger zu ersparen.

Dashcam-Einsatz im Urlaub

In zahlreichen Ländern ist der Einsatz dieser kleinen Kameras gestattet. Es gibt allerdings auch europäische Staaten, die in diesem Punkt noch keine eindeutige Regelung getroffen haben (siehe Tabelle, grau eingefärbt).

Promillegrenzen / Bußgelder

In Ungarn, der Slowakei und Tschechien gelten die strengsten Promillegrenzen; sie liegt jeweils bei null Promille. Bei minimalen Verstößen droht in Tschechien eine Geldstraße ab 100 Euro, in Ungarn kann das Bußgeld deutlich höher liegen (bis 970 Euro). Die drastischste Strafe erwartet Autofahrer in Luxemburg. Hier droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro - zusätzlich zum Fahrverbot oder einer möglichen Haftstrafe.

In den meisten europäischen Ländern gilt die 0,5 Promille-Grenze. Allerdings gelten oftmals strengere Grenzwerte für Fahranfänger.

Ausländische Strafzettel

Im Ausland erhaltene Strafzettel sollten nicht „in Vergessenheit geraten“, da diese Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können (geregelt über ein EU-weites Abkommen, ohne Griechenland). Dabei ist die Höhe des Bußgelds entscheidend. In Deutschland werden meist Strafen ab 70 Euro aus dem EU-Ausland vollstreckt; in Österreich gilt das bereits ab 25 Euro. Nicht zu vergessen die Verwaltungskosten, die ein vermeintlich geringes Bußgeld im Nachhinein richtig teuer werden lassen.

Unfälle im Ausland

Wichtiger Tipp im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland: Sind Sie darin verwickelt, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht gebraucht, um sich durch unbedachte Äußerungen nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Oftmals werden Aussagen falsch zu Protokoll gegeben. Eine Richtigstellung ist im Nachgang dann kaum möglich. Dringende Hilfe erhalten Sie über die 24-Stunden-Hotline des Auswärtigen Amtes (Tel.: +49 3018170). Sie können jedoch auch beim deutschen Konsulat in Ihrem Urlaubsland um Hilfe bitten.

Bitte vergessen Sie nicht, im Urlaub (oder wenn Sie sonst im Ausland unterwegs sind) die Internationale Versicherungskarte (grün) Ihrer Kfz-Versicherung mit sich zu führen. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Daten zur Versicherung und zum Fahrzeug gespeichert. So erleichtern Sie sich im Falle eines Unfalls die Abwicklung vor Ort erheblich.

Quellen:

 

(AvD, ADAC, Stastista, Dekra, ÖAMTC, dpa) via t-online.

 

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