Im Ausland dient Ihnen die Grüne Karte (auch IVK – Internationale Versicherungskarte) als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes. Im Fall eines Unfalls kann sich der von Ihnen Geschädigte alle Daten, die wichtig zur Schadenregulierung sind, notieren und sich an das Grüne-Karte-Büro des jeweiligen Landes wenden.
Häufig sind die gesetzlichen Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland nicht mit denen in Deutschland zu vergleichen. Oft reichen sie in einem Schadenfall nicht einmal aus, um die Kosten zu decken.
Soll der Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden, ist es notwendig, dass zunächst die Grüne Versicherungskarte für diese Länder gültig geschrieben wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Grüne Karte nur den Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Mindestdeckungssummen bestätigt.
Werden Sie in Deutschland durch einen ausländischen Unfallverursacher geschädigt, so hilft Ihnen dessen Grüne Karte, alle wichtigen Daten festzuhalten. Durch die Richtlinien der Grünen Karte wird gewährleistet, dass der Schaden nach deutschem Recht reguliert wird.