Ursachen für die Einführung von Feinstaubplaketten: Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO kommt es jährlich zu über 300.000 Todesfällen weltweit, die auf eine zu hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sind. In den Städten München, Dortmund, Cottbus, Bremen, Berlin und vielen anderen sind in den letzten Jahren Überschreitungen der Feinstaubrichtlinien gemessen worden. Zur Eindämmung der Feinstaubbelastung hat man sich aufGrund dessen zu der Einführung einer Umweltzone geeinigt.
Nicht nur der Feinstaub verantwortlich ist für gesundheitliche Schäden verantwortlich, sondern auch Belastungen durch Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Ozon usw. In alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter und Benzinfahrzeugen ohne geregelten Kat wurden diese Schadstoffquellen ausfindig gemacht.
Eine Feinstaubplakette können Sie direkt hier erwerben.
Sie benötigen lediglich Ihren Fahrzeugschein.
Der Erwerb einer Feinstaubplakette ist generell keine Pflicht, nur wer plant, demnächst in oder durch eine der bereits bestehenden Umweltzonen zu fahren, sollte sich eine Umweltplakette besorgen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bugeld von 40,00 € Bußgeld mit einem Punkt in Flensburg, auch wenn die Emissionswertedes Fahrzeuges zu einer Durchfahrt der Umweltzone berechtigen würden.
Es gibt vier Schadstoffgruppen, von denen drei Gruppen durch Plaketten gekennzeichnet sind, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden müssen.
Die verschiedenen Gruppen werden aufgrund der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien fest . Um fest zu stellen, ob Ihr Fahrzeug den Richtlinien entspricht, sehen Sie anhand des Schadstoffschlüssels im Fahrzeugschein.
In alten Fahrzeugscheinen vor dem 1. Oktober 2005 sind es die letzten beiden Ziffern der „Schlüsselnummer zu 1'' in der ersten Zeile. In den neuen Papieren steht die Zahl unter „Punkt 14.1''.
Schadstoffgruppe 1 - keine Plakette
Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette
Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette
Es wird in Erwägung gezogen aus den einzelnen Umweltzonen der Städte Dortmund, Essen, Mühlheim/Ruhr, Oberhausen und Duisburg, usw. eine Großumweltzone Ruhrgebiet unter Einbezug von 13 Städten einzurichten. In weiteren Städten droht aufgrund Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr ebenfalls die Einführung einer Umweltzone. Folgende Städte sind uns bekannt: Potsdam, Cottbus, Frankfurt a. d. Oder, Brandenburg a. d. Havel, Halle an der Saale und Bernau.