Fahrschulen, Fahrausbildung Kfz, Führerschein
Wann kann ich mit der Fahrausbildung beginnen?
Klasse | Eingeschlossene Klassen | Mindestalter |
Klasse B | L, M, S | 18 Jahre, Begleitetes Fahren in manchen Bundesländern ab 17 Jahre) |
Klasse BE | - | 18 Jahre, Begleitetes Fahren in manchen Bundesländern ab 17 Jahre, Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse A beschränkt | A1, M | 18 Jahre |
Klasse A direkt | A beschränkt, A1, M | 25 Jahre |
Klasse A1 | M | 16 Jahre |
Klasse M | - | 16 Jahre |
Klasse S | - | 16 Jahre |
Klasse Mofa | - | 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren |
Klasse C1 | - | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse C1E | BE bei Besitz von D1: D1E | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse C | C1 | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse CE | C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E bei Besitz von D: DE | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse C nötig) |
Klasse D1 | - | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse D1E | BE bei Besitz von C1: C1E | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse D1 nötig) |
Klasse D | D1 | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse DE | D1E, BE bei Besitz von C1: C1E | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse D nötig) |
Klasse L | - | 16 Jahre |
Klasse T | L, M, S | 16 Jahre |
Was kostet der Führerschein?
Die Preise sind von Fahrschule zu Fahrschule verschieden, informieren Sie sich am besten vor Ort über die Preise. Beispielhaft können sich die Kosten wie folgt zusammensetzen:
Sehtest und Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen | 25,00 Euro |
Fahrschule Grundgebühr |
50 bis 300,00 Euro |
Gebühren Straßenverkehrsamt | 40,00 Euro |
Lehrmaterial |
50,00 Euro |
20 Fahrstunden zu 30,00 Euro |
600,00 Euro |
12 Sonderfahrten zu 40,00 Euro |
480,00 Euro |
Fahrschule "Vorstellung zur Prüfung" Theorie |
bis 75,00 Euro |
TÜV-, DEKRA-Gebühr für die Theorieprüfung |
10,00 Euro |
Fahrschule "Vorstellung zur Prüfung" Praxis |
bis 150,00 Euro |
TÜV-, DEKRA-Gebühr für die Praxisprüfung |
79,00 Euro |
Gesamt |
1809 Euro |
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
- 1 Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 3,5x4,5 cm
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
- Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte
- Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa (siehe weiter oben)
- Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:
Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.
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vor 9 Jahren, 2 Monaten, 6 Tagen, 17 Stunden und 34 Minuten
Gibt es einen Ratgeber für den Führerschein mit Behinderung oder wohin kann ich mich wenden um Infos einzuholen.