Ersatz des Fahrzeugbriefes

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Bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes wird die jetzt gültige Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt. Dazu werden folgende Dokumente benötigt:

 


 

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
  • Ggf. Bestätigung über Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Vorsprache: Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!
  • Eidesstattliche - notariell beurkundete - Erklärung. Diese Eidesstattliche Erklärung kann auch in der Zulassungsbehörde (bei der Antragsbearbeitung) durch Niederschrift erklärt werden.

Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten (der verlorene Brief wird an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht). Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen (z.B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz des Fahrzeugbriefes sind.

Fragen / Kommentare / Meinungen

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ingo
fahrzeug brief

ich wollte mal fragen wie lange es dauert bis der neue fahrzeugbrief da ist.weil ich bin umgezogen und ich finden in nicht mehr.

Buchheim
PKW Anhänger

Habe einen PKW Anhänger ohne Papiere erworben. Den Kaufvertrag habe ich. Nun möchte ich gern Den PKW Anhänger wieder zulassen. Wie muß ich vorgehen und was muß ich bei der Zulassungstelle alles vorlegen.

Asmus
kein brief und keine fahrzeugschein\"

ich habe das problem das ich beide papiere nicht besitze da das fahrzeug was ich gekauft habe nun über 38 jahre alt ist.es ist nicht gestohlen,/Nachweiss Kaufvertrag/ wie muss ich nun vorgehen? MfG A.Asmus

thomas vogel
kein brief und keine fahrzeugschein

ich habe das problem das ich beide papiere nicht besitze da das fahrzeug was ich gekauft habe nun über 51 jahre alt ist.es ist nicht gestohlen und ich benötige den brief um es mit in die schweiz zu importieren.wie muss ich nun vorgehen