Ersatz der Betriebserlaubnis
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Bei Verlust / Diebstahl des Führerscheins für ein Zweirad oder einen motorisierten Krankenfahrstuhl kann die neue Betriebserlaubnis entweder vom Hersteller des Fahrzeuges oder vom technischen Überwachungs-Verein (TÜV) ausgestellt werden. Dazu sind folgende Dokumente notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Diebstahl: Bestätigung über Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug bei der Polizei nicht als Diebstahl einliegt
Ihnen wird nach Vorlage der gewünschten Unterlagen ein schriftlicher Auftrag zur Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für den TÜV oder den Hersteller des Fahrzeugs ausgehändigt. In jedem Fall muss der TÜV eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ausstellen. Der Zulassungsstelle muss abschließend die neue Betriebserlaubnis für die Eintragung in den entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.
Schreiben Sie den ersten!