Autoinspektion: Muss es immer die Markenwerkstatt sein?

Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass Autos alle zwei Jahre zur Inspektion in die Werkstatt gebracht werden. Vielen Besitzern stellt sich - meist auch aus Kostengründen - die Frage, ob es dann unbedingt die Markenwerkstatt sein muss, oder die freie Werkstatt eine ebenso gute Wahl ist.

Fahrzeuge, die kurz vor dem Auseinanderfallen sind, gehören in Deutschland heutzutage Gott sei Dank zur absoluten Ausnahme. Trotzdem müssen Fahrzeuge regelmäßig zur Inspektion (alle zwei Jahre), um gründlich auf Herz und Nieren geprüft und gewartet zu werden.

Werden Kraftfahrzeuge nur unregelmäßig oder überhaupt nicht überprüft, kann das nicht nur die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs, sondern auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. „Bei Neufahrzeugen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Herstellergarantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs handelt“, so der Hinweis von Ulrich Köster (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, kurz ZDK). Davon unberührt bleibt laut Köster die zweijährige gesetzliche Sachmängelhaftung für Neuwagen.

„Hier haftet der Verkäufer für alle Sachmängel, die allerdings bei der Fahrzeugübergabe an den Kunden bereits vorhanden oder zumindest angelegt sein müssen.“ Dabei spiele es keine Rolle, in welcher Werkstatt das Auto gewartet wird.

Kein Garantieverlust bei Inspektion in freier Werkstatt

„Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren“, so die Information von Rechtsanwalt Christopher Kunke (Verbraucherzentrale NRW). Vertragsklauseln, die den Käufer eines Fahrzeugs zum Erhalt der Garantieansprüche an Vertragswerkstätten binden, stellen einen Verstoß gegen das deutsche AGB-Recht dar und sind deshalb nicht wirksam.

Eine wichtige Voraussetzung für die Wartung in einer freien Werkstatt sei allerdings, dass die Arbeiten durch die Werkstatt-Mitarbeiter nach den Vorgaben des Herstellers fachgerecht durchgeführt werden. „Dies sollte zur Sicherheit des Verbrauchers auf der Rechnung vermerkt werden“, so Kunke weiter. Bei Garantieansprüchen von Neuwagen sehe es allerdings etwas anders aus. In diesem Fall könne der Automobilhersteller von Fall zu Fall auf die Inspektion in einer Vertragswerkstatt bestehen. Außerdem gilt zu berücksichtigen, dass die Hersteller oftmals Kulanzleistungen verweigern, wenn Wartung und Reparatur eines Fahrzeugs zuvor in einer freien Werkstatt durchgeführt worden sind.

Wo liegen die Unterschiede?

Der Kostenfaktor stellt bei Arbeiten zwischen freier und Vertragswerkstatt den größten Unterschied dar. „Wenn die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt wird, ergibt sich in der Regel eine Kostenersparnis von 15 bis 20 Prozent gegenüber der Markenwerkstatt“, so die Einschätzung von Hans-Gerd Brauneiser (Freie Kfz-Werkstatt Rheinlandgarage, Köln). Die Ersparnis wird durch meist günstigere Stundenlöhne und die Verwendung der meist von Automobilzulieferern verwendeten Ersatzteile zustande.

Allerdings gebe es auch Qualitätsunterschiede: Zunächst sollten Autofahrer die Qualitätsarbeit der Kfz-Innungsbetriebe vorziehen (erkennbar am blau-weißen Kfz-Meisterschild). Weitere Faktoren hätten jedoch ebenfalls Einfluss auf die Qualität. Kow-how und Erfahrung der Mitarbeiter,, das technische Equipment sowie die Betriebsführung tragen maßgeblich zu qualitativ hochwertiger Werkstattarbeit bei. Dies gelte im Übrigen für freie Betriebe und Markenwerkstätten gleichermaßen. „Nicht jede freie Werkstatt hat die technische Ausstattung, moderne Fahrzeuge nach Herstellervorgaben zu warten“, gibt Brauneiser zu bedenken.

Neben neuen Motordiagnosegeräten und Abgastestern trägt auch die aktuellste Software zu guter Qualitätsarbeit bei. Gerade wegen wichtiger Software-Updates und in die Serie einfließenden Nachbesserungen sei es empfehlenswert, in den ersten Jahren die Markenwerkstatt aufzusuchen. Viele Hersteller locken nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung mit der sogenannten Mobilitätsgarantie, also einer erweiterten Garantie auf freiwilliger Basis. Allerdings wird diese Garantie nur dann gewährt, wenn das Fahrzeug zur Inspektion auch zukünftig in eine Markenwerkstatt gebracht wird.

 

Quelle: focus.de

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