Vorsicht bei Radarwarnern

Vorsicht bei Radarwarnern

Es ist wichtig, die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen zu messen, um Unfallschwerpunkte zu entschärfen, notorische Raser zu stoppen und dadurch Menschenleben zu retten. Andererseits werden Geschwindigkeitsmesser auch häufig benutzt, um leere Gemeindekassen zu füllen. Viele Autofahrer wehren sich dagegen und benutzen diverse Geräte um sich möglichst früh vor den Radarfallen warnen zu lassen.

Moderne iPhones und Android-Smartphones können leicht mit Radarwarnern nachgerüstet werden. Es gibt zwei Gruppen von Radarwarner-Apps für Smartphones: Zum einen gibt es eigenständige Apps, die im Hintergrund laufen und nur in den Vordergrund treten sobald eine Warnmeldung erscheint. Zum anderen gibt es, direkt ins vorhandene Navigationsprogramm integrierte Warnfunktionen, die zum kostenlosen Download bereitgestellt werden. Generell sind in Deutschland Geräte zur Warnung von Radarfallen verboten. Wer dennoch ein betriebsbereites Gerät benutzt oder nur mitführt, muss damit rechnen, dass es durch die Polizei konfisziert wird. Den Benutzer erwarten ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte im Flensburger Zentralregister.

Die Benutzung von Navigationsgeräten mit eingebautem Radarwarner ist jedoch nicht strikt verboten. Jedoch muss die Radarwarnfunktion so deaktiviert sein, dass sie während der Fahrt nicht wieder in Betrieb genommen werden kann. Ausführliche Beschreibungen hierzu, finden sich in den Gebrauchsanweisungen der Geräte. Beim Kauf eines Neugerätes sollte man sich auf jeden Fall vom Verkäufer des Navigationsgerätes ausführlich in die Funktion „Deaktivierung des Gerätes“ einweisen lassen.

Das Verbot gilt nicht nur für Navigationsgeräte, sondern auch für Mobiltelefone die mit sogenannten POI- Warnern ausgestattet sind. Auch wer sich während einer Fahrt in einer Facebook-Gruppe informiert, an welchen Standorten der Strecke Verkehrskontrollen stattfinden, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen.

Wer sich legal warnen lassen möchte, sollte während der Fahrt das Radio laufen lassen. Radiosender dürfen Meldungen über aktuelle Standorte von Geschwindigkeitsmessern durchgeben. Derzeit bestreitet die Polizei Paderborn als Vorreiter eine neue Strategie und setzt auf Flexibilität, Transparenz, Prävention, aber auch auf Kontrolldruck. Seit kurzer Zeit veröffentlicht die Polizei im Kreis Paderborn über das Internet einige täglich unterschiedlichen Kontrollpunkte. Diese werden über das Online-Portal http://www.polizei-nrw.de/paderborn/Start/radarkontrollen/ angegeben und sind für jeden Internetnutzer am heimischen Computer zugänglich. Zudem werden die Angaben täglich in der örtlichen Presse veröffentlicht.

Leider werden immer wieder Warnsignale per Lichthupe an entgegenfahrende Automobile gesendet. Da dieses jedoch ablenkt, bzw. behindert, ist dieses Warnen ebenso untersagt und wird mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft. Das Warnen mittels Handzeichen oder Schildern ist jedoch grundsätzlich „nicht“ verboten. Allerdings sollte es auch nicht zu einer Ablenkung des Fahrzeugführers führen, sodass es zu einem Unfall kommt.

Auf jeden Fall ist die sicherste Methode sich einem Bußgeld, wegen zu schnellen Fahrens, zu entziehen, „den Fuß vom Gaspedal“ zu nehmen und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Jeder kann seine Fahrweise so ändern, dass die Zahl der Schwerverletzten und Toten sich weit verringert. Ein Radarwarngerät wird bei überschaubarem und angepasstem Fahren überflüssig.

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