Schleudern auf glatter Fahrbahn ohne äußeren Anlass spricht für Fahrfehler

Schleudern auf glatter Fahrbahn ohne äußeren Anlass spricht für Fahrfehler

Schleudern auf glatter Fahrbahn ohne äußeren Anlass spricht für Fahrfehler

 

Nun ist er doch noch gekommen, der von vielen erhoffte, von Autofahrern aber eher gefürchtete Schnee. Verständlich, denn das Fahren auf verschneiten oder vereisten Fahrbahnen wird nicht selten zur unkontrollierbaren Rutschpartie. Wer bei solch schwierigen Wetterverhältnissen als Autofahrer leichtsinnig auf glattem Untergrund unterwegs ist, ohne äußere Einwirkung in Schleudern gerät und Folgeschäden verursacht, muss in der Regel selbst dafür aufkommen.

So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az.: 22 U 89/14), über das von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet wird. Was war passiert? Ein Autofahrer kam auf glatter Fahrbahn auf der Autobahn ins Schleudern. Ein nachfolgendes Auto musste ausweichen und streifte dabei die Leitplanke. Den Schaden in Höhe von 750 Euro sollte der Fahrer des vorausfahrenden Wagens zahlen.

Der Forderung des Geschädigten gab das Gericht statt. Es spreche der erste Anschein durchaus dafür, dass das Rutschen auf glatter Straße die Folge eines Fahrfehlers gewesen sei. Entweder sei die Aufmerksamkeit des Fahrers zu gering oder die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen nicht angepasst gewesen. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs habe das Gegenteil nicht beweisen können. Das Gericht räumte zwar ein, dass sich auch nachfolgende Autofahrer einer besonders vorsichtigen Fahrweise annehmen und mit dem Rutschen vorausfahrender Fahrzeuge rechnen müssten. In diesem Fall hätte der Vorausfahrende jedoch beweisen müssen, dass der andere Fahrer gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Dies gelang jedoch nicht. Es sei vielmehr anzunehmen, dass der Vorausfahrende zunächst das andere Fahrzeug überholt hatte und danach in Schleudern gekommen ist. (dpa)

Quelle: augsburger-allgemeine.de

 

 

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