Magazin

Gesetzliche Neuerungen für Autofahrer ab 2018

Alle Jahre wieder: Wie zu jedem Neujahrsbeginn hält auch 2018 wieder einige gesetzliche Neuerungen für Autofahrer bereit. Welche das sind, steht in nachfolgendem Artikel.

Die Kfz-Steuer steigt für einige Neuwagen

Um realitätsnähere Werte zu erhalten, wird zur Ermittlung der Kfz-Steuer ab dem 1. September 2018 der WLTP-Zyklus (Wordwide Light-Duty Vehicles Test Procedure) herangezogen, der die bisher gebräuchliche Methode NEFZ (Neuer Europäische Fahrzyklus) ablöst. Die alte Zyklus-Methode sah nur einen Test von 20 Minuten bei niedrigen Geschwindigkeiten. Mit dem neuen WLTP-Verfahren werden vier unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile 30 Minuten lang getestet.

Hinsichtlich der Schadstoffklassen müssen alle Neuwagen ab dem 1. September 2018 Schadstoffklasse 6c erfüllen. Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neue Benziner mit Direkteinspritzung werden den Rußpartikelgrenzwert nur mit einem Partikelfilter erreichen können. Die Autohersteller müssen die Fahrzeuge spätestens dann entsprechend nachrüsten.

Hauptuntersuchung 2018

Autofahrer von Fahrzeugen mit grüner HU-Plakette müssen im angezeigten Monat zur Hauptuntersuchung. Bei Überziehung von zwei Monaten drohen Bußgelder und höhere Gebühren für die durchgeführte HU. Wer den Prüftermin um mehr als acht Monate überschreitet, erhält zudem einen Punkt in Flensburg.


AU: Seit 1. Januar ist Endrohruntersuchung verpflichtend

Als Reaktion auf den VW-Abgasskandal gibt es auch einer Neuregelung bei der Abgasuntersuchung (AU). Zusätzlich zur Onboard-Diagnose ist nun auch die Endrohrmessung Pflicht. Sie erkennt schneller, wenn die Abgasreinigung nicht mehr optimal arbeitet.

eCall-System wird für Neuwagen Pflicht

Ab dem 1. April 2018 wird der Einbau sogenannter eCall-Systeme für alle Neuwagen verpflichtend. Es besteht aus einer Mobilfunkeinheit und dem GPS-Empfänger zur Ermittlung der Standortdaten. Diese werden bei einem Unfall automatisch an die Rettungsleitstelle übermittelt. Einsatzkräfte kommen so schnell(er) an den Unfallort. Nach einem heftigen Aufprall erfolgt automatisch die Auslösung des Notrufs. Er kann laut ARAG Experten aber auch manuell mittels Knopfdruck ausgelöst werden. Gleichzeitig wird eine Sprachverbindung zur Leitstelle aufgebaut.

Winterreifen: Alpine-Symbol ersetzt M+S

Für Winter- und Ganzjahresreifen ist 2018 eine neue Kennzeichnung vorgesehen. Beide Reifentypen erhalten ein neues Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Berg). Bisher hat eine Beschriftung der Reifen mit den Buchstaben M+S ausgereicht. Allerdings gibt es eine großzügige Übergangsfrist. Reifen mit Herstellungsdatum bis Ende 2017 dürfen bis 30.09.2024 weiterhin genutzt werden. Bußgelder drohen allerdings, wenn bei winterlichen Bedingungen mit Reifen gefahren wird, die nach dem Jahreswechsel gekauft wurden und die neue Kennzeichnung nicht haben. Das Bußgeld droht im Übrigen nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter des betroffenen Fahrzeugs.

 

Quellen: shz.de (ARAG Presseservice)

Ihr Name (oder Pseudonym)