Auto und Coronakrise: Was derzeit erlaubt und verboten ist

Auto und Coronakrise: Was derzeit erlaubt und verboten ist

Der gesellschaftliche wie auch persönliche Alltag hat sich seit der Coronakrise stark verändert. Vieles, das vor ein paar Monaten noch selbstverständlich war, ist aktuell nicht möglich. Diese Einschränkungen betreffen auch viele Fragen rund ums Auto. Sind Reifenwechsel, TÜV, Autokauf und Zulassung derzeit erlaubt, eingeschränkt möglich oder ganz verboten?

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beginnen zu greifen, Entwarnung ist aber noch lange nicht gegeben. In diesen Zeiten haben auch Autofahrer drängende Fragen: Kann ich mit meinem Fahrzeug zum TÜV, ist eine Zulassung möglich und wie sieht es mit Reparaturen, der fälligen Inspektion und dem Reifenwechsel aus? Behördengänge, Werkstattbesuche und einkaufen im Baumarkt sind Aktivitäten, die derzeit nur eingeschränkt möglich sind. Zudem gibt es verschärfte Regeln in Bayern, Berlin, Sachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Hier gelten Ausgangsbeschränkungen und infolgedessen haben nicht einmal mehr Baumärkte und Zubehörshops geöffnet. Ausnahmen gibt es nur sehr wenige.

Motorrad- und Autofahrer können viele Dinge rund um ihr Fahrzeug derzeit nicht oder nur eingeschränkt erledigen. Zudem gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten.

Reifenwechsel ist erlaubt!

Ostern ist vorbei und die Temperaturen sind angenehm: Der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen steht an. Winterreifen sind bei frühlingshaften Temperaturen viel zu weich und sollten eingelagert werden, um keinen unnötigen Abrieb und Verschleiß zu riskieren. Nicht jeder kann Reifen selbst wechseln. Also stellt sich die Frage, ob es derzeit überhaupt erlaubt ist, in einer Werkstatt Sommerreifen aufziehen zu lassen.

JA! In allen Bundesländern ist der Reifenwechsel gestattet; Bayern weist allerdings eindringlich darauf hin, dass in einer Werkstatt durchgeführter Reifenwechsel nur aus sicherheitsrelevanten Gründen durchgeführt werden soll. Also etwa dann, wenn die Reifen runtergefahren sind. Bei Autoteile Unger, kurz A.T.U. ist derzeit nur ein Notbetrieb eingerichtet: Im gesamten Bundesgebiet sind einige A.T.U.-Filialen nur zu verkürzten Öffnungszeiten geöffnet (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr). Auf der Homepage von A.T.U. kann nachgelesen werden, welche Filialen das sind. Es gibt jedoch viele Ketten wie pit.stop oder Euromaster, die auch in der Coronakrise den Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten. Euromaster betont das in einem sehr emotionalen Werbespot: „Wir sind für die da, die für uns unterwegs sind.“ Das bedeutet, dass alle 350 Filialen in Deutschland geöffnet bleiben.

Wer seine Reifen unbedingt jetzt wechseln möchte, sollte jedoch die Hinweisschilder beachten und den Mindestabstand unbedingt einhalten. Wer die Reifen selbst wechseln kann, sollte diese Option einem Werkstattbesuch vorziehen.

Autokauf, Batterieeinbau, Inspektionen, Ölwechsel und Wartung erlaubt?

Wie für den Reifenwechsel gilt auch für Wartungen, Instandhaltungen (auch nach Unfall): Werkstätten und Ketten wie beispielsweise pitstop, A.T.U . (und andere) sowie freie Werkstätten führen nach wie vor alle Arbeiten am Auto durch. Auch Werkstätten für Zweiräder sind weiterhin geöffnet. Gleiches gilt für die Vertragswerkstätten von Autohäusern; auch sie sind geöffnet. Aber ACHTUNG: Der Autoverkauf pausiert bundesweit, da ein gewerblicher Verkauf von Fahrzeugen derzeit nicht erlaubt ist. Für Schönheitsreparaturen gilt: In Bundesländern mit Kontaktsperre ist die Reparatur von Beulen oder Lackschäden problemlos möglich. In Ländern mit Ausgangsbeschränkung wie in Bayern, Berlin, Sachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt ist ein triftiger Grund, also beispielsweise eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur, notwendig, damit Reparaturen durchgeführt werden dürfen.

Schwieriger wird es, wenn es um Inspektionen und Wartungen geht, da diese Arbeiten nicht zwingend sicherheitsrelevant sind. Trotzdem ist es nicht ganz unproblematisch, da der Autofahrer bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle seine Garantie riskiert. Deshalb lautet die Empfehlung des ADACs wie folgt: „Falls jetzt ein Wartungsintervall ansteht, sollten Sie sich vor dem Überschreiten an Ihren Garantiegeber wenden und eine Stellungnahme einholen."

Sind die Zulassungsstellen weiterhin offen?

Wer jetzt ein Fahrzeug privat kauft oder verkauft, sein Fahrzeug ummelden oder auf Saisonkennzeichen wechseln möchte, sollte die Einschränkungen bei den Zulassungsstellen kennen. Für ganz Bayern gilt, dass die Zulassungsstellen für Privatkunden grundsätzlich geschlossen sind. Allerdings ist es in einigen Behörden für Gewerbekunden immerhin noch möglich, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Welche Zulassungsstellen geöffnet, eingeschränkt geöffnet oder ganz geschlossen sind, kann über diese aktuelle Webseite in Erfahrung gebracht werden.

Es gibt allerdings ein (kostspieliges) Hintertürchen: Zulassungsdienste, die trotz Einschränkungen Fahrzeuge für ihre Kunden bei den Zulassungsstellen anmelden - allerdings meist für das Doppeltes des normalen Entgeltes, das regulär bei einer Zulassungsstelle mit Wunschkennzeichen und Kennzeichenprägung gezahlt werden muss. Eine normale Zulassung kostet statt 70 Euro dann ohne Weiteres 140 Euro.

Dekra und TÜV weiterhin geöffnet?

Die gute Nachricht vorweg: Dekra und TÜV führen Hauptuntersuchungen weiterhin durch. Es wird allerdings auch hier darum gebeten, den Mindestabstand einzuhalten. Sie müssen die HU also nicht aufschieben. All denjenigen, die in Coronazeiten ihr Haus nur ungern verlassen, kommt der Gesetzgeber aktuell entgegen. Normalerweise ist es möglich, den Termin für die fällige Hauptuntersuchung zwei Monate straffrei zu überziehen. Diese Schonfrist ist nun bis auf weiteres auf vier Monate erweitert worden. Erst dann droht das normale Bußgeld von 15 Euro, wenn bis dahin die HU noch nicht durchgeführt wurde. Aber bitte nicht zu lange warten. Bei einer achtmonatigen Überschreitung des TÜV-Termins werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Quelle: www.chip.de

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