Online-Zulassung Würzburg (eVB)
Die Online-Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Die VB-PIN
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
- gebrauchte oder neue KFZs
- LKWs
- Krafträder
- Wohnwagen oder Wohnmobile
- Anhänger
- Gabelstapler über 20 km/h
- bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
- bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
- Angaben von Namen und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
- eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)
Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Würzburg
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Zulassungsstelle Würzburg
Zulassungsstelle Würzburg (Landkreis)
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg- Landkreis
Zulassungsstelle Würzburg (Landkreis)
Zulassungsstelle Ochsenfurt
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Kellereistraße 8
97199 Ochsenfurt
Zulassungsstelle Ochsenfurt