Online-Zulassung Weilheim an der Teck (eVB)
Die Online-Zulassung
Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.
Was ist die VB-PIN?
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?
- für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- für die Anmeldung eines Kraftrades
- für die Anmeldung eines Wohnmobils
- für die Anmeldung eines Wohnwagens
- für die Anmeldung eines LKWs
- für die Anmeldung eines Anhängers
- für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Esslingen
KFZ-Zulassungsstelle
DAS ES!
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen
Zulassungsstelle Esslingen
Zulassungsstelle Nürtingen
KFZ- Zulassungsstelle
Europastraße 40
72622 Nürtingen
Zulassungsstelle Nürtingen
Zulassungsstelle Filderstadt
Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Gottlieb-Daimler-Straße 2
70794 Filderstadt-Bernhausen
Zulassungsstelle Filderstadt
Zulassungsstelle Kirchheim
Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Osianderstraße 6
73230 Kirchheim u.T.
Zulassungsstelle Kirchheim