Online-Zulassung Villingen-Schwenningen (eVB)
Online-Zulassung
Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.
Die VB-PIN
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?
- Für das Erstfahrzeug,
- Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krad
- Wohnwagen oder Wohnmobil
- Lieferwagen
- Anhänger
- Gabelstapler über 20km/h
- um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
- um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
- Name und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
- unter Umständen den abweichenden Halter
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Villingen-Schwenningen
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Zulassungsstelle Villingen-Schwenningen
Zulassungsstelle Donaueschingen
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Humboldtstraße 11
78166 Donaueschingen
Zulassungsstelle Donaueschingen