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Online-Zulassung Twistringen (eVB)

Die Online-Zulassung

Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Diepholz
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Prinzhornstraße 4 49356 Diepholz
Zulassungsstelle Diepholz

Zulassungsstelle Syke
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Amtshof 3 28857 Syke
Zulassungsstelle Syke

Zulassungsstelle Sulingen
Bürgerbüro Zulassungsstelle Galtener Straße 12 27232 Sulingen
Zulassungsstelle Sulingen

Zulassungsstelle Twistringen
Zulassungsstelle Führerscheinstelle Lindenstaße 14 27239 Twistringen
Zulassungsstelle Twistringen

Zulassungsstelle Barnstorf
Zulassungsstelle Am Markt 4 40406 Barnstorf
Zulassungsstelle Barnstorf

Zulassungsstelle Bruchhausen-Vilsen
Zulassungsstelle Lange Straße 11 27305 Bruchhausen-Vilsen
Zulassungsstelle Bruchhausen-Vilsen

Zulassungsstelle Kirchdorf
Bürgerservice Zulassungsstelle Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf
Zulassungsstelle Kirchdorf