Online-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis (eVB)
Die Online-Zulassung
Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.
Was ist die VB-PIN?
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?
- PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krafträder
- Wohnmobile
- Wohnwagen
- LKWs
- Anhänger
- Gabelstapler die über 20 km/h fahren
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Welche Daten werden für eine eVB benötigt?
- Name und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
- unter Umständen den abweichenden Halter
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.
Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Villingen-Schwenningen
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Zulassungsstelle Villingen-Schwenningen
Zulassungsstelle Donaueschingen
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Humboldtstr. 11
78166 Donaueschingen
Zulassungsstelle Donaueschingen