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Online-Zulassung Neuwied (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Neuwied
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Engerser Landstraße 17 56564 Neuwied
Zulassungsstelle Neuwied

Zulassungsstelle Neuwied (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle Wilhelm-Leuschner-Straße 9 56564 Neuwied
Zulassungsstelle Neuwied (Landkreis)

Zulassungsstelle Asbach
KFZ-Zulassungsstelle Flammersfelder Straße 1 53567 Asbach
Zulassungsstelle Asbach

Zulassungsstelle Dierdorf
KFZ-Zulassungsstelle Poststraße 5 56269 Dierdorf
Zulassungsstelle Dierdorf

Zulassungsstelle Linz
KFZ-Zulassungsstelle Am Schoppbüchel 5 53545 Linz/Rhein
Zulassungsstelle Linz