Online-Zulassung Heilbronn (eVB)
Online-Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
VB-PIN, was ist das?
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?
- gebrauchte oder neue KFZs
- LKWs
- Krafträder
- Wohnwagen oder Wohnmobile
- Anhänger
- Gabelstapler über 20 km/h
- bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
- bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
Welche Daten werden für eine eVB benötigt?
- persönliche Angaben wie Name und Anschrift
- um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
- Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
- abweichender Halter
Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich
Gültigkeit einer eVB
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Heilbronn
KFZ- Zulassungsbehörde
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn- Stadt
Führerscheinstelle
Marktplatz 7
74072 Heilbronn- Stadt
Zulassungsstelle Heilbronn
Zulassungsstelle Heilbronn (Landkreis)
KFZ- Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn- Landkreis
Zulassungsstelle Heilbronn (Landkreis)