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Online-Zulassung Hamm (eVB)

Die Online-Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Was ist eine VB-PIN?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Hamm Uentrop
KFZ-Zulassungsstelle Alter Grenzweg 2 59071 Hamm-Uentrop Führerscheinstelle Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Zulassungsstelle Hamm Uentrop

Zulassungsstelle Hamm Pelkum
KFZ-Zulassungsstelle Kamener Straße 177 59077 Hamm-Pelkum
Zulassungsstelle Hamm Pelkum

Zulassungsstelle Hamm Rhynern
KFZ-Zulassungsstelle Bürgeramt Rhynern Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm-Rhynern
Zulassungsstelle Hamm Rhynern

Zulassungsstelle Hamm Bockum- Hövel
KFZ-Zulassungsstelle Teichweg 1 59075 Hamm-Bockum Hövel
Zulassungsstelle Hamm Bockum- Hövel

Zulassungsstelle Hamm Heessen
KFZ-Zulassungsstelle Amtsstraße 19 59073 Hamm Heessen
Zulassungsstelle Hamm Heessen

Zulassungsstelle Hamm Herringen
KFZ-Zulassungsstelle Dortmunder Straße 245 59077 Hamm-Herringen
Zulassungsstelle Hamm Herringen

Zulassungsstelle Hamm Mitte
KFZ-Zulassungsstelle Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm-Mitte
Zulassungsstelle Hamm Mitte