Online-Zulassung Hamburg (eVB)
Online-Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Was ist die VB-PIN?
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?
- Für das Erstfahrzeug,
- Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krad
- Wohnwagen oder Wohnmobil
- Lieferwagen
- Anhänger
- Gabelstapler über 20km/h
- um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
- um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf
Kfz-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Bergedorfer Straße 74
21033 Hamburg-Bergedorf
Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf
Zulassungsstelle Hamburg-Harburg
KFZ-Zulassungsstelle
Schellerdamm 5-7
21079 Hamburg-Harburg
Zulassungsstelle Hamburg-Harburg
Zulassungsstelle Hamburg-Mitte
Kfz-Zulassungsstelle
Süderstraße 140-142
20537 Hamburg-Mitte
Zulassungsstelle Hamburg-Mitte
Zulassungsstelle Hamburg-Nord
Kfz-Zulassungsstelle
Langenhorner Chaussee 491
22419 Hamburg- Nord (Langenhorn)
Zulassungsstelle Hamburg-Nord