Online-Zulassung Eichstätt (eVB)
Die Online-Zulassung
Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.
Die VB-PIN
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?
- PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krafträder
- Wohnmobile
- Wohnwagen
- LKWs
- Anhänger
- Gabelstapler die über 20 km/h fahren
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten
- Angaben von Namen und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
- eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)
Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Eichstätt
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Zulassungsstelle Eichstätt
Zulassungsstelle Beilngries
KFZ-Zulassungsstelle
Hauptstraße 24
92339 Beilngries
Zulassungsstelle Beilngries