So funktioniert der problemlose Wechsel der Kfz-Versicherung

So funktioniert der problemlose Wechsel der Kfz-Versicherung

 

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist recht einfach, wenn dabei einige wichtige Punkte beachtet werden.

Entscheidend für einen reibungslosen Wechsel ist die fristgerechte Kündigung des alten Vertrages zum Vertragsablauf. Kfz-Versicherungen laufen in der Regel12 Monate, und zwar vom 1. Januar bis 31. Dezember. In diesem Fall muss die fristgerechte Kündigung dem Versicherer bis zum 30.11. vorliegen. Weichen die Laufzeiten ab, gelten andere Kündigungstermine, allgemein gelten jedoch meist vier Wochen zum Vertragsablauf.

Wichtig: Erst kündigen, wenn die neue Versicherung Ihren Versicherungsantrag angenommen hat! Denn es ist grundsätzlich möglich, dass Versicherungen Antragssteller ablehnen dürfen (Kaskoversicherung). Entweder kündigen Sie mit einem selbst formulierten Schreiben oder nutzen ein Musterschreiben.

Details zur Kündigungsfrist Ihres Vertrages können Sie der Kopie des Versicherungsvertrages Ihrer Kfz-Versicherung entnehmen.

Neben der Kündigung zum Vertragsablauf können auch Sonderkündigungsrechte greifen. Welche das sind, lesen Sie nachstehend.

Wechsel nach Schadenfall

Ist ein Schaden eingetreten, haben beide Vertragspartner ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden übernommen hat oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht im Schadenfall (nur) einen Monat lang Gebrauch machen können.

Wechsel bei Fahrzeugverkauf

Wird das „alte“ Auto verkauft, endet die Versicherung mit dem Tag der Abmeldung automatisch. Eine separate Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für das neue Fahrzeug haben Sie dann wieder uneingeschränkte Versicherungswahl.

Wechsel nach Umzug

Ein Umzug zieht nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung nach sich. Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, der Versicherung die neue Adresse mitzuteilen. Ein Umzug kann jedoch bedeuten, dass sich die Regionalklasse des Fahrzeugs ändert und die Versicherung unter Umständen sogar teurer wird. In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung NICHT!

Wechsel mitten im Jahr möglich?

Es gibt Gründe, die einen Versicherungswechsel auch mitten im Jahr erlauben. Das gilt entweder bei entsprechender Laufzeit Ihres Vertrages oder wenn das Sonderkündigungsrecht aufgrund von Fahrzeugwechsel, Beitragserhöhung, Verschlechterung der Versicherungsleistung oder im Schadenfall zum Tragen kommt.

TIPP: Es lohnt sich, einmal jährlich die Kfz-Versicherung zu überprüfen und durch Optimierung einen günstigeren Tarif zu erzielen oder zusätzliche Leistungen fürs gleiche Geld zu erhalten. Dabei sollten Sie den 30. November als Stichtag für die Kündigung Ihrer alten Police im Auge behalten. Deshalb rechtzeitig vergleichen und neu abschließen - und danach die alte Versicherung fristgerecht (vertragsgerecht) kündigen.

Am Besten gleich hier den KFZ-Versicherungsvergleich durchführen und im kommenden Jahr günstiger fahren.

 

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