Fußball WM 2018 Regeln für Fans im Auto

Fußball WM 2018 Regeln für Fans im Auto

Nur noch wenige Tage, dann geht sie wieder los, die Fußball-Weltmeisterschaft. Die deutsche Nationalmannschaft hat das ehrgeizige Ziel, ihren WM-Titel erfolgreich zu verteidigen, und alle deutschen Fußballfans sind bereits wie elektrisiert. Siege werden wieder mit zahlreichen Autokorsos von Hupkonzerten begleitet überall gefeiert und viele Fans schwenken dabei die deutsche Nationalflagge aus dem Auto. Doch ist das eigentlich zulässig?

Hierzu hat der Kfz-Direktversicherer R+V 24 eine aktuelle Studie durchgeführt. Fast drei Viertel der befragten deutschen Autofahrer sind der Auffassung, dass das eigentlich nicht erlaubt ist. Ab sofort braucht niemand mehr ein schlechtes Gewissen dabei zu haben, denn das Fahnenschwenken ist beim Autokorso tatsächlich erlaubt: „Aber nur solange die Sicht des Fahrers und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt wird", ermahnt die Kfz-Expertin Anka Jost der R+V24-Direktversicherung. „Denn wenn Fahnen die Sicht versperren, kann das einen Unfall verursachen."

Unabhängig davon, was auf dem Fußballplatz passiert, muss Sicherheit immer vorgehen. Erlaubt ist daher unter anderem nicht, im Auto stehend die Fahne zu schwenken. Die Fußball-Weltmeisterschaft ändert nichts an der Anschnallpflicht; sowohl für den Fahrer als auch alle mitfahrenden Personen. Zu hupen ist streng genommen verboten, da die Hupe nur bei Gefährdung von Personen als auch als Warnung beim Überholen betätigt werden darf. Wird man erwischt, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig werden. „Aber die Fußball-WM ist eine Ausnahmesituation, in der auch die Polizei mal ein Auge zudrückt", so die Rechtsexpertin.

Wer sein Fahrzeug mit Flaggen dekoriert, muss auf eine uneingeschränkte Sicht achten, da sonst auch in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro verhängt werden kann. Übrigens: Die Flagge darf höchstens so breit sein wie das Fahrzeug und keinesfalls darüber hinausragen, so die Erklärung der Experten. Und die ins Fenster einklemmbaren Fähnchen eine Gefahr für nachfolgende Autofahrer bedeuten, da sie bei hoher Geschwindigkeit abreißen können.

Auch für anderweitige Fan-Deko sind Regeln zu beachten. Flaggenüberzieher für Außenspiegel dürfen nur dann angebracht werden, wenn der Blinker nicht in den Spiegel integriert ist, da in die Überzieher ihn sonst überdecken. Das gilt auch für Innenrückspiegel, Scheinwerfer und Rückleuchten, die ebenfalls nicht mit Fahnen verdeckt werden dürfen. Verfügt ein Fahrzeug lediglich über einen Außenspiegel, muss die Heckscheibe frei bleiben.


Quelle: motorzeitung.de

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