Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Zulassungsstelle Offenburg
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Badstraße 20
77652 Offenburg
Zulassungsstelle Offenburg
Zulassungsstelle Lahr
KFZ-Zulassungsstelle
Raiffeisenstraße 9
77933 Lahr
Zulassungsstelle Lahr
Zulassungsstelle Kehl
KFZ-Zulassungsstelle
Rathausplatz 4
77694 Kehl
Zulassungsstelle Kehl
Zulassungsstelle Wolfach
KFZ-Zulassungsstelle
Hauptstraße 40
77709 Wolfach
Zulassungsstelle Wolfach
Zulassungsstelle Achern
KFZ-Zulassungsstelle
Illenauer Allee 57
77855 Achern
Zulassungsstelle Achern