Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Stadtplatz 36
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab
Zulassungsstelle Vohenstrauß
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Wernberger Straße 12
92648 Vohenstrauß
Zulassungsstelle Vohenstrauß
Zulassungsstelle Eschenbach
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Karlsplatz 29
92676 Eschenbach
Zulassungsstelle Eschenbach