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Online-Zulassung Vogelsbergkreis (eVB)

Online-Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Was ist die VB-PIN?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Lauterbach
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Bahnhofstraße 79 36341 Lauterbach
Zulassungsstelle Lauterbach

Zulassungsstelle Freiensteinau
KFZ-Zulassungsstelle Alte Schulstraße 5 36399 Freiensteinau
Zulassungsstelle Freiensteinau

Zulassungsstelle Alsfeld
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Färbergasse 3 36304 Alsfeld
Zulassungsstelle Alsfeld

Zulassungsstelle Grebenhain
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 51 36355 Grebenhain
Zulassungsstelle Grebenhain

Zulassungsstelle Homberg (Ohm)
KFZ-Zulassungsstelle Marktstraße 26 35315 Homberg (Ohm)
Zulassungsstelle Homberg (Ohm)

Zulassungsstelle Kirtorf
KFZ-Zulassungsstelle Neustädter Straße 10-12 36320 Kirtorf
Zulassungsstelle Kirtorf

Zulassungsstelle Mücke-Merlau
KFZ-Zulassungsstelle Im Herrnhain 2 35325 Mücke-Merlau
Zulassungsstelle Mücke-Merlau

Zulassungsstelle Schlitz
KFZ-Zulassungsstelle An der Kirche 4 36110 Schlitz
Zulassungsstelle Schlitz

Zulassungsstelle Schotten
KFZ-Zulassungsstelle Vogelsbergstraße 184 63679 Schotten
Zulassungsstelle Schotten