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MPU Schwarzwald-Baar-Kreis

Medizinisch-Psychologische Untersuchung in Schwarzwald-Baar-Kreis

MPU, das große Fragezeichen?

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, egal ob Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte dazu geführt haben, steht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung kurz MPU an. Seit 1954 wird die MPU in Deutschland durchgeführt und dient als Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Villingen-Schwenningen) zur Vorbereitung auf ihre Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind häufig strenge Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten üblich. Bedeutend wichtiger ist eine Auseinandersetzung mit den Ursachen, um eine stabile Änderung in der Einstellung und dem Verhalten zu erreichen.

Anordnung einer MPU-Prüfung

In den wohl meisten Fällen liegt eine Straftat im Bereich des Straßenverkehrs vor. Ein kleiner Auszug aus der Liste der Situationen soll Ihnen einen Überblick geben:

  • 18 Punkte wurden Ihnen im Verkehrszentralregister in Flensburg „gut“ geschrieben
  • mehrfache Auffälligkeit mit Alkohol am Steuer
  • über 1,6 Promille am Steuer eines Fahrzeuges (auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug!)
  • ein Mix aus Punkten und Alkohol
  • Fahren unter Betäubungsmittel Einfluss
  • bei bestimmten Straftaten
  • bei Fehlverhalten innerhalb der Probezeit bei Führerschein Neulingen

Wie kann ich mich auf die MPU in Schwarzwald-Baar-Kreis vorbereiten?

Nur, wenn man seine Fahrerlaubnis zurück bekommen möchte! Was ja sicher fast immer der Fall ist. Dazu gibt es das eine und andere zu bedenken. Das wichtigste ist: Sich mit seinem eigenen Fehlverhalten auseinander zu setzen. Es sollte einem Bewusst sein, was man für einen Fehler begannen hat und wie man sein Verhalten in der Zukunft ändern will. Machen Sie sich Gedanken zu Ihren Argumenten für den psychologischen Teil, um Ihre Sichtweise der Dinge klar darzustellen. Ein seriöses Beratungsgespräch führen! Informationen zu seriösen Anbietern bekommen Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt. Bei andauernder „verordneter“ Medikamenten-Einnahme ist es von Vorteil sich durch den behandelnden Arzt ein Attest über die Inhaltsstoffe und die Notwendigkeit bescheinigen zu lassen. Ein Lebertest bzw. ein Alkohol- oder Drogenscreening könnte sonst negativ gewertet werden.

Die Prüfung/ Ablauf

Es ist immer abhängig von der Straftat, wie eine MPU abläuft. Wer wegen wiederholten Alkoholkonsum am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wurde, wird nicht die gleichen Fragen gestellt bekommen, wie der Fahranfänger der beim zu schnell fahren und überfahren einer roten Ampel erwischt wurde. Man kann jedoch in jedem Fall von einer Dauer von mehreren Stunden ausgehen.

Wie wird eine MPU durchgeführt?

Medizinischer Teil der MPU

Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).

  • Reaktionstest
    Mit Hilfe eines Computers wird die Belastbarkeit (Reaktionsvermögen, Konzentration und Aufmerksamkeit) im Straßenverkehr simuliert. Es müssen verschiedene Tasten, Hebel und Pedale bedient werden.
  • Gesundheitstest
    Es wird untersucht, welche Schäden der Alkohol oder die Drogen hinterlassen haben. Unter anderem werden die Leberwerte überprüft und in verschiedenen Verfahren festgestellt, welche Substanzen in den letzten Monaten konsumiert wurden. Sollten die Werte stark von den Normwerten abweichen, so führt das bereits zu einem negativen Gutachten. Es ist ratsam sich die ständige Einnahme von Medikamenten im Vorfeld bescheinigen zu lassen, da bestimmte Medikamente das Testergebnis beinflussen können.
Psychologischer Teil der MPU
In dem psychologischen Gespräch geht es um:
  • Einsicht in das frühere Fehlverhalten
  • Konsequenzen für das aktuelle Verhalten
  • um Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern.
Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten bereits seit mindestens einem halben Jahr stabil gelebt worden sein. In der Regel dauert ein solches Gespräch nicht länger als eine Stunde. Wobei dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

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