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Online-Zulassung Ober-Ramstadt (eVB)

Die Online-Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Was ist die VB-PIN?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Darmstadt
KFZ-Zulassungsstelle Stadt Darmstadt Rüdesheimer Straße 119 64285 Darmstadt Führerscheinstelle Stadthaus Luisencenter Luisenplatz 5 64283 Darmstadt
Zulassungsstelle Darmstadt

Zulassungsstelle Dieburg
KFZ-Zulassungsstelle Frankfurter Straße 115 64807 Dieburg Führerscheinstelle Albinistraße 23 64807 Dieburg
Zulassungsstelle Dieburg

Zulassungsstelle Groß-Umstadt
KFZ-Zulassungsstelle Saint-Péray-Straße 11 64823 Groß-Umstadt
Zulassungsstelle Groß-Umstadt

Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
KFZ-Zulassungsstelle Darmstädter Straße 48 64372 Ober-Ramstadt
Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

Zulassungsstelle Pfungstadt
KFZ-Zulassungsstelle Borngasse 17 64319 Pfungstadt
Zulassungsstelle Pfungstadt

Zulassungsstelle Weiterstadt
KFZ-Zulassungsstelle Riedbahnstraße 6 64331 Weiterstadt
Zulassungsstelle Weiterstadt