Online-Zulassung Nienburg (Weser) (eVB)
Online-Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Die VB-PIN
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?
- für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- für die Anmeldung eines Kraftrades
- für die Anmeldung eines Wohnmobils
- für die Anmeldung eines Wohnwagens
- für die Anmeldung eines LKWs
- für die Anmeldung eines Anhängers
- für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Nienburg
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Kräher Weg 60
31582 Nienburg
Zulassungsstelle Nienburg
Zulassungsstelle Hoya
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Schloßplatz 2
27318 Hoya/Weser
Zulassungsstelle Hoya
Zulassungsstelle Rehburg-Loccum
KFZ-Zulassungsstelle
Heidtorstr. 2
31547 Rehburg-Loccum
Zulassungsstelle Rehburg-Loccum
Zulassungsstelle Uchte
KFZ-Zulassungsstelle
Samtgemeinde Uchte
Balkenkamp 1
31600 Uchte
Zulassungsstelle Uchte