Online-Zulassung Lörrach (eVB)
Online–Zulassung
Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Was ist die VB-PIN?
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?
- gebrauchte oder neue KFZs
- LKWs
- Krafträder
- Wohnwagen oder Wohnmobile
- Anhänger
- Gabelstapler über 20 km/h
- bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
- bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten
- Name und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
- unter Umständen den abweichenden Halter
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Lörrach
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Brombacher Straße 93
79539 Lörrach
Zulassungsstelle Lörrach
Zulassungsstelle Rheinfelden
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Karl-Fürstenberg-Straße 17
79618 Rheinfelden
Zulassungsstelle Rheinfelden
Zulassungsstelle Schopfheim
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Hebelstraße 18
79650 Schopfheim
Zulassungsstelle Schopfheim