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Online-Zulassung Großenkneten (eVB)

Online–Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

VB-PIN, was ist das?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
KFZ-Zulassungsstelle Pferdemarkt 14 26121 Oldenburg-Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte

Zulassungsstelle Oldenburg Nord
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Stiller Weg 10 26121 Oldenburg-Nord
Zulassungsstelle Oldenburg Nord

Zulassungsstelle Wildeshausen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen
Zulassungsstelle Wildeshausen

Zulassungsstelle Ganderkesee
KFZ-Zulassungsstelle Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee
Zulassungsstelle Ganderkesee

Zulassungsstelle Großenkneten
KFZ-Zulassungsstelle Markt 3 26197 Großenkneten
Zulassungsstelle Großenkneten

Zulassungsstelle Hude
KFZ-Zulassungsstelle Parkstraße 53 27798 Hude
Zulassungsstelle Hude

Zulassungsstelle Wardenburg
KFZ-Zulassungsstelle Friedrichstraße 16 26203 Wardenburg
Zulassungsstelle Wardenburg