Online-Zulassung Großenkneten (eVB)
Online–Zulassung
Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.
VB-PIN, was ist das?
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
- Für das Erstfahrzeug,
- Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krad
- Wohnwagen oder Wohnmobil
- Lieferwagen
- Anhänger
- Gabelstapler über 20km/h
- um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
- um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?
- persönliche Angaben wie Name und Anschrift
- um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
- Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
- abweichender Halter
Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich
Gültigkeit einer eVB
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
KFZ-Zulassungsstelle
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg-Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Nord
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Stiller Weg 10
26121 Oldenburg-Nord
Zulassungsstelle Oldenburg Nord
Zulassungsstelle Wildeshausen
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Zulassungsstelle Wildeshausen
Zulassungsstelle Ganderkesee
KFZ-Zulassungsstelle
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Zulassungsstelle Ganderkesee
Zulassungsstelle Großenkneten
KFZ-Zulassungsstelle
Markt 3
26197 Großenkneten
Zulassungsstelle Großenkneten
Zulassungsstelle Hude
KFZ-Zulassungsstelle
Parkstraße 53
27798 Hude
Zulassungsstelle Hude
Zulassungsstelle Wardenburg
KFZ-Zulassungsstelle
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Zulassungsstelle Wardenburg