Online-Zulassung Ganderkesee (eVB)
Online-Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Die VB-PIN
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
- gebrauchte oder neue KFZs
- LKWs
- Krafträder
- Wohnwagen oder Wohnmobile
- Anhänger
- Gabelstapler über 20 km/h
- bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
- bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
Welche Daten werden für eine eVB benötigt?
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Gültigkeit einer eVB
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
KFZ-Zulassungsstelle
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg-Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Nord
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Stiller Weg 10
26121 Oldenburg-Nord
Zulassungsstelle Oldenburg Nord
Zulassungsstelle Wildeshausen
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Zulassungsstelle Wildeshausen
Zulassungsstelle Ganderkesee
KFZ-Zulassungsstelle
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Zulassungsstelle Ganderkesee
Zulassungsstelle Großenkneten
KFZ-Zulassungsstelle
Markt 3
26197 Großenkneten
Zulassungsstelle Großenkneten
Zulassungsstelle Hude
KFZ-Zulassungsstelle
Parkstraße 53
27798 Hude
Zulassungsstelle Hude
Zulassungsstelle Wardenburg
KFZ-Zulassungsstelle
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Zulassungsstelle Wardenburg