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Online-Zulassung Ganderkesee (eVB)

Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Die VB-PIN

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
KFZ-Zulassungsstelle Pferdemarkt 14 26121 Oldenburg-Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte

Zulassungsstelle Oldenburg Nord
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Stiller Weg 10 26121 Oldenburg-Nord
Zulassungsstelle Oldenburg Nord

Zulassungsstelle Wildeshausen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen
Zulassungsstelle Wildeshausen

Zulassungsstelle Ganderkesee
KFZ-Zulassungsstelle Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee
Zulassungsstelle Ganderkesee

Zulassungsstelle Großenkneten
KFZ-Zulassungsstelle Markt 3 26197 Großenkneten
Zulassungsstelle Großenkneten

Zulassungsstelle Hude
KFZ-Zulassungsstelle Parkstraße 53 27798 Hude
Zulassungsstelle Hude

Zulassungsstelle Wardenburg
KFZ-Zulassungsstelle Friedrichstraße 16 26203 Wardenburg
Zulassungsstelle Wardenburg