Online-Zulassung Fulda (eVB)
Online-Zulassung
Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Die VB-PIN
Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
- Für das Erstfahrzeug,
- Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krad
- Wohnwagen oder Wohnmobil
- Lieferwagen
- Anhänger
- Gabelstapler über 20km/h
- um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
- um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
- Name und Adresse
- Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
- gegebenenfalls den abweichenden Halter
Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.
Gültigkeit einer eVB
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Fulda
Fachdienst Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda
Zulassungsstelle Fulda
Zulassungsstelle Hünfeld
KFZ Zulassungsstelle
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Zulassungsstelle Hünfeld